Citygutschein

Die Initiative führt Anfang Mai 2023 ein digitales Gutscheinsystem ein. Als Basis dient das Citygutscheinsystem der Firma proKommun aus Biberach. 

Das neue System wird das alte analoge Gutscheinsystem ersetzen, das auf die Nennwerte 5, 10, 20 und 50 EUR beschränkt war. Die neuen Gutscheine basieren letztendlich auf einem Barcode (Strichcode) und einer cloudbasierten Software, für deren Nutzung die Initiative eine Lizenz erworben hat. Gutscheine können auf beliebige Weise erstellt werden, klassisch als Scheckkarte bzw. gedruckte Gutscheinkarte oder modern als Strichcode auf dem Smartphone. Ziel dieses Systems ist es, dass die Gutscheinwerte im Ort verbleiben, also lokal ausgegeben werden, den örtlichen Handel stärken und nicht dem Internethandel zufließen. Diese Gutscheine können nur in einem definierten Gebiet, in diesem Falle dem Sulinger Stadtgebiet und seinem Umland ausgegeben werden.

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten:

1. Geschenkgutschein
2. Arbeitgebergutschein
 
 
zu 1.: der Geschenkgutschein ist nicht personalisiert, lässt sich bei teilnehmenden Ausgabestellen erwerben und über jeden beliebigen Geldbetrag aufladen. Restbeträge bleiben erhalten, werden nicht ausgezahlt. Annahmestellen können ihn wie Bargeld annehmen, dafür sind die Kassensysteme um eine Zahlungsart zu ergänzen. Annahmestellen müssen über ein internetfähiges Endgerät verfügen, gleichgültig ob Kasse, Handy, Tablet oder PC.
Ein Geschenkgutschein lässt sich auch personalisieren, der Kunde muss sich dazu im System anmelden und kann den Gutschein dann jederzeit wieder aufladen und somit wie ein weiteres Zahlungsmittel einsetzen. Die Annahmestellen entwerten ihn in Echtzeit in der Cloud, können ihn auch wieder aufladen.
 

zu 2.: der Arbeitgebergutschein ist grundsätzlich personalisiert und kann Arbeitnehmern zum Beispiel als steuerfreie Sachzuwendung zur Verfügung gestellt werden, ein beliebtes Mittel um Mitarbeiter zu binden, pflegen und zu belohnen. Grundsätzlich auch als Geschenk zu Jubiläen, Geburtstagen oder sonstiges Zuwendungen zu verwenden. Die gebuchten Werte können gesammelt/aufgespart werden. Mitarbeiter können auch selber die Gutscheine aufladen und als bargeldloses Zahlungsmittel einsetzen. Bei der Nutzung als steuerfreie Sachzuwendung von derzeit bis zu 50 EUR monatlich, muss allerdings grundsätzlich darauf geachtet werden, dass kein Bargeld fließt. Es dürfen also keine Beträge oder Restbeträge ausgezahlt werden, auch der Erwerb von anderen Gutscheinen (z.B. Amazon, o.ä) ist ausgeschlossen, die Sachzuwendungen sind lokal gebunden.

Die Initiative wird Ihre Mitglieder informieren und alle Interessieren zu Infoabenden und Schulungen einladen.